Bundesschätzungsbeirat
§ 1.
Der Bundesschätzungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Bodenschätzung und hat insbesondere die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Bundesmusterstücke mitzuwirken.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013075
Dokumentnummer
NOR40274830
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