§ 1.
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Thaur-Mure werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Thaur, Absam und Heiligenkreuz (Gerichtsbezirk Solbad Hall in Tirol) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2023
Gesetzesnummer
10005326
Dokumentnummer
NOR12059204
alte Dokumentnummer
N4196811621Y
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