§ 1.
Der Bund leistet im Rahmen der vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltet, einen Beitrag in Höhe von 24 380 000 EUR.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2019
Gesetzesnummer
20005352
Dokumentnummer
NOR40087871
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