materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 135/2022
Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
Ziele
§ 1.
(1) Die Präsidentschaftskanzlei bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik um Chancengleichheit für Frauen und Männern zu gewährleisten. Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- 1. Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen.
- 2. Die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern.
- 3. Die Förderung der beruflichen Identität und des Selbstbewusstseins von Frauen, um ihre Bereitschaft zu erhöhen, Einfluss zu nehmen, mitzugestalten, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen.
- 4. Der Abbau von Benachteiligungen von Frauen, die durch bestehende gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen vorgegeben sind und in das Berufsleben hineinwirken.
- 5. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer.
- 6. Die Förderung der Inanspruchnahme von Elternkarenzurlaub und Teilzeitbeschäftigung durch Männer durch geeignete Maßnahmen und deren Akzeptanz bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- 7. Die Anhebung des Frauenanteils in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere in Leitungsfunktionen.
Schlagworte
Gleichbehandlungspolitik, Verwendungsgruppe
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022
Gesetzesnummer
20009471
Dokumentnummer
NOR40179835
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