Anwendungsbereich
§ 1
Dieses Gesetz regelt Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten bestimmter Personen und Institutionen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anwendungsbereich
§ 1
Dieses Gesetz regelt Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten bestimmter Personen und Institutionen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)