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§ 1 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Mindestlohntarif

für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, ‑krippen und ‑horten (Privatkindertagesheimen)

M 22/2025/XXII/96/2

Geltungsbereich

§ 1.

Dieser Mindestlohntarif gilt für:

  1. 1. Fachlich:
  1. a) weder selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder
  2. b) nach Inkrafttreten des Mindestlohntarifes die Kollektivvertragsfähigkeit erlangen oder einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange für sie kein Kollektivvertrag abgeschlossen wird.
  1. 2. Räumlich: Republik Österreich.
  2. 3. Persönlich:

Schlagworte

Privatkrippe, Privathort, Privatkinderkrippe, Privatkindergruppe

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025

Gesetzesnummer

20013062

Dokumentnummer

NOR40273714

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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