Mindestlohntarif
für Helfer/innen (Assistent/innen) und Kinderbetreuer/innen in Privatkindergärten,
-krippen und -horten (Privatkindertagesheimen)
M 24/2016/XXII/96/3
Geltungsbereich
§ 1.
Dieser Mindestlohntarif gilt für:
- 1. Fachlich:
Privatkindergärten, -kinderkrippen, -horte (Privatkindertagesheime) und -kindergruppen, die in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber/innen
- a) weder selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder
- b) nach Inkrafttreten des Mindestlohntarifes die Kollektivvertragsfähigkeit erlangen oder einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange für sie kein Kollektivvertrag abgeschlossen wird.
- 2. Räumlich: Republik Österreich.
- 3. Persönlich:
Alle Arbeitnehmer/innen dieser Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime), die als Helfer/innen, Assistent/innen oder Kinderbetreuer/innen sowie
Hilfskräfte, die z. B. in der Reinigung der oben genannten Einrichtungen oder in privaten Kindergruppen beschäftigt werden
Schlagworte
Privatkinderkrippe, Privatkinderhort, Privatkindergruppe
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Gesetzesnummer
20009712
Dokumentnummer
NOR40188079
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