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§ 1 EU-BStbG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2019

Anwendbar auf Streitbeilegungsbeschwerden hinsichtlich Streitfragen in einem Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen, das in einem Besteuerungszeitraum, der am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnt, erwirtschaftet wird.

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt

Allgemeines Umsetzung von Unionsrecht

§ 1.

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 265 vom 14.10.2017 S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2019

Gesetzesnummer

20010728

Dokumentnummer

NOR40216430

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