Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Ernennung fachmännischer Laienrichter
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
(BGBl. Nr. 507/1994)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Handelssachen
§ 20 Gerichtsorganisationsgesetz