§ 1 Erlassung der Prüfungsordnung für den Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer

Alte FassungIn Kraft seit 17.9.1976

Das Berggesetz 1975 ist mit Ablauf des 31.12.2001 außer Kraft getreten.

I. ABSCHNITT

Häuerprüfung Allgemeines

§ 1.

Die Häuerprüfung ist vor einem Organ der für den Prüfungsort zuständigen Berghauptmannschaft abzulegen.

Das Berggesetz 1975 ist mit Ablauf des 31.12.2001 außer Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2026

Gesetzesnummer

10006523

Dokumentnummer

NOR12071410

alte Dokumentnummer

N51976153750

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