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§ 1 Erklärung des Zusatzkollektivvertrages Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2022 über einen Pflegezuschuss zur Satzung
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
01.12.2022 bis 31.12.2022 (BGBl. II Nr. 54/2023)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Betreuungsdienst
Sozialunternehmen
Gesundheitspflege