§ 1 Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Satzung des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen

S 5/2016/XXIII/97/1 Geltungsbereich der Satzung

§ 1

Die Satzung gilt für

  1. a) Fachlich: Alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.

    Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

  1. b) Räumlich: Republik Österreich.
  2. c) Persönlich: Alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/inne/n beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) oder durch ein Dienstrecht einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfasst sind.

    Ausgenommen sind

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 413/2016

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2017

Gesetzesnummer

20009595

Dokumentnummer

NOR40188890

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