materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 398/2022
Satzung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen)
S 3/2022/X/42/1 Geltungsbereich der Satzung
§ 1.
- a) Fachlich: für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird
- b) Räumlich: für die Republik Österreich
- c) Persönlich: für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einschließlich Lehrlinge und Praktikanten, die den Betrieben des räumlichen und fachlichen Geltungsbereiches angehören, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.
Schlagworte
Dienstnehmer, Dienstnehmerin
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022
Gesetzesnummer
20011909
Dokumentnummer
NOR40244344
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
