§ 1 Erklärung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2022

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 398/2022

Satzung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen)

S 3/2022/X/42/1 Geltungsbereich der Satzung

§ 1.

  1. a) Fachlich: für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird
  2. b) Räumlich: für die Republik Österreich
  3. c) Persönlich: für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einschließlich Lehrlinge und Praktikanten, die den Betrieben des räumlichen und fachlichen Geltungsbereiches angehören, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.

Schlagworte

Dienstnehmer, Dienstnehmerin

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2022

Gesetzesnummer

20011909

Dokumentnummer

NOR40244344

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