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§ 1 Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.2010

§ 1

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.

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