§ 1
Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.
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