Grundtatbestand
§ 1
Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Grundtatbestand
§ 1
Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.
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