§ 1
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des ASVG werden einbezogen:
- 1. die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Gosau, Oberösterreich;
- 2. die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Obertraun, Oberösterreich.
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