vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2003

§ 1

In die Zusatzversicherung gemäß § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden die Mitglieder folgender im § 176 Abs. 1 Z 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes genannten Körperschaften (Vereinigungen) des Landes Tirol einbezogen:

  1. 1. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Sölden;
  2. 2. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Gramais;
  3. 3. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Holzgau;
  4. 4. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Elmen;
  5. 5. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommissionen der Gemeinde Söll;
  6. 6. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Außervillgraten;
  7. 7. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental;
  8. 8. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Spiss;
  9. 9. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Jerzens;
  10. 10. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain;
  11. 11. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Axams;
  12. 12. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Kramsach;
  13. 13. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde St. Veit im Defereggen;
  14. 14. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Stadtgemeinde Schwaz;
  15. 15. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Wildschönau;
  16. 16. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Vomp;

    (Anm.: Z 17 aufgehoben durch BGBl. Nr. 856/1992)

  1. 18. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Obernberg;
  2. 19. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Wiesing;
  3. 20. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Mayrhofen;

    (Anm.: Z 21 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 165/2003)

  1. 22. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommissionen der Gemeinde Längenfeld;
  2. 23. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Assling.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)