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§ 1 Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.3.2003 bis 15.07.2026 (BGBl. II Nr. 213/2026)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1985 bis 28.02.2003 (BGBl. Nr. 476/1984)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.