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§ 1 Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2015

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:

die Mitglieder des Vereins „Lawinen- und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“.

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