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§ 1 Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2008

Anwendungsbereich

§ 1

Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über die Dienstausweise der Bediensteten (Mitglieder und sonstige Bedienstete) des Verwaltungsgerichtshofes.

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