vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Dienstausweise (BMWF)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2009

Anwendungsbereich

§ 1

Diese Verordnung ist auf die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und seiner nachgeordneten Dienststellen anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)