Die in der Z 4 genannten Vorschriften über die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung sind: Das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz BGBl. Nr. 177/1952 als Grundsatzgesetze des Bundes sowie die Ausführungsgesetze der Länder
§ 1.
Die Befähigung für das gebundene Gewerbe der Gärtner (§ 103 Abs. 1 lit. b Z 22 GewO 1973) ist durch folgende Belege nachzuweisen:
- 1. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Gärtnermeisterprüfung gemäß den Vorschriften über die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung oder
- 2. Zeugnisse über
- a) die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung
- Landwirtschaft, Studienzweig Pflanzenproduktion, Agrarökonomik oder Grünraumgestaltung und Gartenbau an einer inländischen Universität oder den erfolgreichen Besuch der Höheren Lehranstalt für Gartenbau und
- b) eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit
- oder
- 3. Zeugnisse über
- a) den erfolgreichen Besuch der Landwirtschaftlichen
- Fachschule, Fachrichtung Gartenbau oder der Fachschule für Gartenbau und
- b) eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit
- oder
- 4. Zeugnisse über
- a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlußprüfung in einem dem Gewerbe der Gärtner entsprechenden Lehrberuf oder die erfolgreich abgelegte Gärtnergehilfenprüfung gemäß den Vorschriften über die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung und
- b) eine mindestens zweieinhalbjährige fachliche Tätigkeit oder
- 5. Zeugnisse über
- a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlußprüfung in einem dem Gewerbe der Blumenbinder entsprechenden Lehrberuf und
- b) eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit.
Die in der Z 4 genannten Vorschriften über die land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildung sind:
Das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz
BGBl. Nr. 177/1952 als Grundsatzgesetze des Bundes sowie die
Ausführungsgesetze der Länder
Schlagworte
Meisterprüfung, landwirtschaftliche Berufsausbildung,
Studienabschluß, Reifeprüfung, Matura
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Gesetzesnummer
10006616
Dokumentnummer
NOR12071989
alte Dokumentnummer
N51978159150
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
