Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).
§ 1.
Die Anwendung der Vorzugszollsätze für folgende Waren wird für Einfuhren aus der Republik Korea ausgesetzt:
Tarif
Nr./UNr. Warenbezeichnung
8521 -- Videogeräte zur Bild- oder Bild- und Tonaufzeichnung oder
-wiedergabe, auch mit eingebautem Videosignalempfangsteil
(Tuner):
10 - Magnetbandgeräte:
ex 10 - im Stückgewicht von 40 kg oder weniger
8528 -- Fernsehempfangsgeräte (einschließlich Videomonitoren und
Videoprojektoren), auch mit eingebautem
Rundfunkempfangsgerät oder Tonaufnahme- oder
Tonwiedergabegerät oder Videogerät zur Bild- oder Bild-
und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe:
10 - für mehrfarbiges Bild:
A - mit einer Bildschirmdiagonale unter 20 Zoll (= 50,80 cm)
Schlagworte
Bildaufzeichnung, Bildwiedergabe, Tonaufnahmegerät
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2025
Gesetzesnummer
10004712
Dokumentnummer
NOR12051303
alte Dokumentnummer
N3199117713J
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