§ 1 Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2014

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalischtischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 30/2019)

§ 1.

Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2025

Gesetzesnummer

20008785

Dokumentnummer

NOR40161404

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