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§ 1 Asyl-DV 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.3.2022

1. Abschnitt

Asylverfahren und Karten für Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden

§ 1.

(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen. Die Berufsvertretungsbehörde hat auf dem Befragungsformular das Datum der Antragstellung zu vermerken.

(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 492/2013)

Schlagworte

Antragsformular

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2022

Gesetzesnummer

20004467

Dokumentnummer

NOR40242897

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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