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§ 1 Anwendbarkeit des Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 3 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.12.2022

§ 1.

Es wird festgestellt, dass der Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 2 NEHG 2022 zur Stabilisierung der Energiepreise aufgrund der gestiegenen Energiepreise für den Betrachtungszeitraum 2022 ausgelöst wurde. Der Ausgabewert für nationale Emissionszertifikate gemäß § 10 Abs. 1 NEHG 2022 beträgt für das Kalenderjahr 2023 somit 32,5 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2022

Gesetzesnummer

20012110

Dokumentnummer

NOR40249001

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