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§ 1 Akademischer Grad Master of Science“, Universitätslehrgang Klinische Immunologie“ der Donau-Universität Krems

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Klinische Immunologie“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

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