§ 1.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Aufbaustudium Angewandtes Wissensmanagement" der Universität Linz den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Angewandtes Wissensmanagement)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2025
Gesetzesnummer
20002342
Dokumentnummer
NOR40037269
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