§ 1 Akademischer Grad Master of Advanced Studies“, Universitätslehrgang Aufbaustudium Angewandtes Wissensmanagement“ der Universität Linz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2003

§ 1.

Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Aufbaustudium Angewandtes Wissensmanagement" der Universität Linz den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Angewandtes Wissensmanagement)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2025

Gesetzesnummer

20002342

Dokumentnummer

NOR40037269

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