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§ 19 HolzHÜG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.8.2013

Bezugnahme auf Rechtsvorschriften

§ 19

Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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