§ 18
Biosphärenpark Gemeinden
Jene Gemeinden, auf deren Gebiet sich ein Biosphärenpark erstreckt, sind berechtigt, die Bezeichnung „Biosphärenparkgemeinde [Gemeindename]" zu führen.
08.09.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 18
Biosphärenpark Gemeinden
Jene Gemeinden, auf deren Gebiet sich ein Biosphärenpark erstreckt, sind berechtigt, die Bezeichnung „Biosphärenparkgemeinde [Gemeindename]" zu führen.
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