VI. HAUPTSTÜCK
Straf-, Sanktions- und Übergangsbestimmungen
Wer zum Zwecke der Umgehung oder Vereitelung dieses Gesetzes unwahre oder unvollständige Angaben macht oder die Bestimmungen zu umgehen versucht, hiezu anstiftet oder dabei mitwirkt, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 S oder Arrest bis zu sechs Wochen bestraft. Die Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.
16.04.2018
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