Erweiterung der Sammlung der Bibliothek
§ 18.
(1) Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlungsbereiche gemäß § 16 Abs. 1 zum Ziel, insbesondere:
- 1. Sammlung aller in Österreich erschienenen veröffentlichten Publikationen einschließlich der elektronischen Medien (offline und online) nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen;
- 2. Sammlung von Auslandsaustriaca sowie von ausländischen Publikationen mit Schwerpunkt im Bereich der Geisteswissenschaften.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2017
Gesetzesnummer
20009955
Dokumentnummer
NOR40196231
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