Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Geschäftsführung
§ 186
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die Vorschriften der §§ 169 Abs. 1 bis 4, 6 und 8, 170, 171, 172, 173 Z 1 und 2 und 174 sinngemäß anzuwenden.
09.12.2014
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