Mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung
§ 17.
Mit beträchtlicher Strafe bedroht sind gerichtlich strafbare Handlungen, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
Mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung
§ 17.
Mit beträchtlicher Strafe bedroht sind gerichtlich strafbare Handlungen, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.