Entlohnungs-, Einstufungs- und Vorrückungsbescheide
§ 17
Über den Anfall der Entlohnung als Aspirant sowie über die Einstufung in eine Gehaltsstufe und die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe hat die Gehaltskasse von Amts wegen Bescheide zu erlassen.
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