§ 17 Frauenförderungsplan – BM.I

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2011

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 17

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Inneres betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan – BM.I), BGBl. II Nr. 418/2008, außer Kraft.

(2) Verweise auf Bundesgesetze beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung in Geltung befindliche Fassung.

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