§ 17 Inkrafttreten
Die gegenständliche Verordnung tritt mit dem auf ihre Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Meldungen gemäß den Abschnitten 2 bis 5 sind erstmals zum Stichtag 30.9.2016 zu erstatten.
Die Verordnung der Oesterreichische Nationalbank betreffend die Übermittlung von Meldedaten an die Oesterreichische Nationalbank unter Anwendung eines Datenmodells (Datenmodellverordnung), BGBl. II Nr. 241/2015, tritt mit Ablauf des 29. September 2016 außer Kraft. Meldungen zu den Abschnitten 2 bis 5 der Datenmodellverordnung BGBl. II Nr. 241/2015 sind letztmals zum Meldestichtag 31.8.2016 zu erstatten.
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2018
Gesetzesnummer
20009557
Dokumentnummer
NOR40181796
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