§ 17 Datenmodellverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 29.8.2015

§ 17 Inkrafttreten

Die gegenständliche Verordnung tritt mit dem auf ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Meldungen gemäß Abschnitt 2 sind erstmals zum Stichtag 31.8.2015 zu erstatten.

Meldungen gemäß Abschnitt 3 sind erstmals zum Stichtag 30.11.2015 zu erstatten.

Meldungen gemäß den Abschnitten 4 und 5 sind erstmals zum Stichtag 30.4.2016 zu erstatten.

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