Zentralbetriebsratsfonds
§ 171*)
Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 170 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Zentralbetriebsratsfonds, der vom Zentralbetriebsrat verwaltet wird. Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds sind zu den im § 170 Abs. 1 bezeichneten Zwecken zu verwenden.
*) Fassung LGBl.Nr. 38/1977
25.10.2018
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
