5. Abschnitt
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Inkrafttreten
§ 16
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
(2) Der Titel, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 324/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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