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§ 16 Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.2009

Erweiterung der Sammlung

§ 16

(1) Die Erweiterung der Sammlung erfolgt vorrangig im Rahmen der Kernkompetenz gemäß § 13 Abs. 2.

(2) Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlung gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel.

(3) Erwerbungen im Bereich der Grafik und der Fotografie erfolgen in Abstimmung mit der Albertina. Erwerbungen im Bereich der angewandten Kunst und des Designs erfolgen in Abstimmung mit dem MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst (MAK). Erwerbungen im Bereich österreichischer Kunst erfolgen in Abstimmung mit der Österreichischen Galerie Belvedere (Belvedere). Diese werden der Direktor/innenkonferenz zur Kenntnis gebracht.

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