10. Teil
Benannte Stellen, Bestimmte Stellen und akkreditierte interne Stellen
1. Hauptstück
Benannte Stellen
1. Abschnitt
Begriffsbestimmung
§ 168.
Benannte Stellen sind für die im 8. Teil vorgesehenen Prüfungen und Bewertungen
- 1. aufgrund des Akkreditierungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 28/2012, heranzuziehende akkreditierte, gemäß § 172 benannte Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Österreich oder
- 2. sonstige heranzuziehende Stellen mit Sitz außerhalb Österreichs, die die Europäische Kommission in einem Verzeichnis der im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/797 benannten Stellen veröffentlicht hat.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022
Gesetzesnummer
10011302
Dokumentnummer
NOR40241107
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