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§ 166 IO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Dritter Teil

Sanierungsverfahren Anwendungsbereich

§ 166.

Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.