§ 160
Bericht
(1) Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung sowie der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen zu erstatten, den die Landesregierung zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung im Bote für Tirol zu veröffentlichen hat.
(2) Der Bericht nach Abs. 1 hat insbesondere zu enthalten:
- a) die Anzahl der der Aufsicht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion unterstellten landwirtschaftlichen Betriebe und der darin beschäftigten Personen,
- b) die Anzahl der vorgenommenen Besichtigungen,
- c) die Anzahl der Übertretungen und der verfügten Zwangsmaßnahmen,
- d) die Anzahl der Arbeitsunfälle und deren Ursachen,
- e) die Anzahl der Berufskrankheiten und deren Ursachen.
04.12.2019
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