Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 15.
(1) Diese Studienordnung tritt mit 1. September 1993, beginnend mit dem ersten Semester, in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Geschichte BGBl. Nr. 424/1975 außer Kraft.
(3) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung gemäß Abs. 1 begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem vor diesem Zeitpunkt geltenden Studienplan auf Grund der Studienordnung gemäß Abs. 2 zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025
Gesetzesnummer
10009883
Dokumentnummer
NOR12124592
alte Dokumentnummer
N7199325920J
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