§ 15 Straßenverlauf der B 95 Turracher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 06.6.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 95 Turracher Straße wird im Bereich der Gemeinde Himmelberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 30,87 und bindet bei km 31,13 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde Himmelberg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012063

Dokumentnummer

NOR12152706

alte Dokumentnummer

N9199115267J

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