§ 15 Straßenverlauf der B 75 Glattjoch Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.11.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 75 Glattjoch Straße wird im Bereich der Gemeinde Donnersbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,86 und bindet bei km 9,40 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Donnersbach aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. BO-75-13 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011826

Dokumentnummer

NOR12151693

alte Dokumentnummer

N9198912559H

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