§ 15 Straßenverlauf der B 74 Sulmtal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 08.12.1990

Der Straßenverlauf der B 74 Sulmtal Straße wird im Bereich der Gemeinde Hollenegg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 31,85 und bindet bei km 32,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Hollenegg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-74-04 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10011979

Dokumentnummer

NOR12152447

alte Dokumentnummer

N9199012256H

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