§ 15 Straßenverlauf der B 72 Weizer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.11.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 72 Weizer Straße wird im Bereich der Gemeinden Baierdorf bei Anger, Naintsch und Koglhof wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 42,80, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter zweimaliger Überbrückung der Feistritz und bindet bei km 43,90 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Baierdorf bei Anger, Naintsch und Koglhof aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-72-10 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 30. Juni 1981, BGBl. Nr. 329, aufgehoben.

Schlagworte

BGBl. Nr. 329/1981

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011827

Dokumentnummer

NOR12151692

alte Dokumentnummer

N9198912558H

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